Sollten Sie bezweifeln, dass Ihre Beschwerde bankintern zufriedenstellend abgehandelt wird oder sollte Ihre Beschwerde nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie sich auch an die Ombudsstelle des Volksbankensektors wenden. Diese Funktion wird vom Österreichischen Genossenschaftsverband (ÖGV), dem Dach- und gesetzlichen Revisionsverband unserer Bank, durch einen Mitarbeiter der Rechtsabteilung mit entsprechender Erfahrung im Bank- und Konsumentenschutzrecht, ausgeübt. Dieser agiert in seiner Schlichtungstätigkeit unabhängig, neutral und weisungsfrei. Die Kontaktdaten sind:
Ombudsstelle des ÖGV
Löwelstraße 14
1010 Wien
Telefon: +43 (0) 1 313 28-322
Fax: +43 (0) 1 313 28-450
E-Mail: ombudsstelle@oegv.volksbank.at
Website der Ombudsstelle des ÖGV
Bitte beachten Sie:
- Die Ombudsstelle des ÖGV ist keine Schlichtungseinrichtung im Sinne des Bundesgesetzes über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG). Die Schlichtung wird jedoch von den Grundsätzen der nunmehr gesetzlich geregelten außergerichtlichen Streitbeilegung getragen. Im Vordergrund steht dabei eine vertrauliche, rasche, pragmatische und ergebnisorientierte Lösung.
- Den Streitteilen, deren Vertretern und allen sonstigen am Verfahren teilnehmenden Personen ist untersagt, den Gegenstand und die Inhalte des Schlichtungsverfahrens während des Verfahrens und danach an die Öffentlichkeit zu bringen oder eine mediale Berichterstattung darüber zu erwirken.
- Damit die Ombudsstelle des ÖGV tätig werden kann, ist es erforderlich, dass die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdefüher die betroffene Bank gegenüber der Ombudsstelle mit einer Entbindungserklärung in der betreffenden Angelegenheit von der Verpfichtung der Verschiwegenheit (Bankgeheimnis) befreit. Nur so kann die Ombudsstelle direkt mit der betroffenen Bank in Verbindung treten. Ein Muster für die Entbindungserklärung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle des ÖGV.