1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
 

Offenlegungen Volksbank Salzburg eG

Offenlegung gemäß § 65 a BWG

Gemäß § 65a BWG hat die Volksbank Salzburg eG auf ihrer Internet-Seite zu erörtern, auf welche Art und Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs 1 Z 18 und 19 BWG und der Anlage zu § 39b BWG einhält. In Umsetzung dieser Verpflichtung macht die Volksbank Salzburg eG mit nachfolgenden grundlegenden Informationen ihre institutsspezifischen internen Maßnahmen betreffend der Einhaltung der Corporate Governance Bestimmungen und ihrer Vergütungsregelungen öffentlich einsehbar:

Offenlegung herunterladen


Satzung der Volksbank Salzburg eG

Die Satzungen der Volksbank Salzburg können hier heruntergeladen werden: Aushang